Bereits mit 10 Jahren besitzen viele Kinder Smartphones. Das bringt einige rechtliche Aspekte mit sich, die Kinder betreffen. Was darf mein Kind im Internet tun und was ist verboten? Hier gibt es einige Antworten darauf. Dieser Blog stützt sich auf Inhalte von Saferinternet.at.
Mein Kind…
Mein Kind kommt in die Sekundarstufe. Von Lehrer*innen werden die Kinder zur Gründung einer WhatsApp-Gruppen für die Klasse ermutigt. Manche Klassenkolleg*innen nutzen schon Instagram und TikTok. Mein Kind möchte das auch. Ich stelle stelle mir die Frage, dürfen Kinder dise Apps überhaupt verwenden?
Es ist davon auszugehen, dass Jugendliche zwischen 13 und 14 Jahren Soziale Netzwerke nutzen dürfen, wenn ihre Eltern damit einverstanden sind (vgl. Saferinternet.at)
Hier noch ein paar inidviduelle Altesranforderungen verschiedener Plattformen:
Mein Kind ist noch nicht 13 Jahre alt. Was passiert, wenn sich mein Kind anmeldet? Muss ich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?
In der Praxis ist es recht einfach, sich in Sozialen Netzwerken durch eine falsche Altersangabe anzumelden. So eine Anmeldung bei einem Gratis-Dienst hat aber keine rechtliche Konsequenzen. Das ist vor allem so, wenn kein Schädigungsvorsatz vorliegt und wenn kein bezifferbarer Schaden entsteht. Kinder unter 14 Jahren sind ohnehin weder geschäftsfähig (kein gültiger Vertrag), noch deliktsfähig. Eltern haften bei falsch gemachten Angaben nicht für Ihre Kinder.
In der Praxis hat diese Regelung also wenig Bedeutung und Sie müssen mit keinen rechtlichen Konsequenzen rechnen.
(vgl. Saferinternet.at)
Das „Recht am eigenen Bild“ ist im österreichischen Urheberrechtsgesetz festgeschrieben. Es schützt eine abgebildete Person vor der ungewollten Veröffentlichung eines nachteiligen Fotos, z.B. wenn jemand anderer ein solches ins Internet gestellt hat.
Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass man ein Foto veröffentlichen darf, wenn
Werden Fotos im Privatbereich gemacht oder es erfüllt nicht die oben genannten Kriterien, bräuchte man die Erlaubnis von der Person, die am Foto abebildet ist.
Grundsätzlich sei gesagt: Hände weg von illegalen Streaming-Platfformen, die Filme und Musik unerlaubt anbieten. Nutzen Sie offizielle Streaming-Portale wie ORF-TVThek, Netflix und Co.
Kinder verwenden aber auch selbst gerne Musik, Bilder und Videos, wenn Sie z.B. etwas auf Instagramm teilen und ein Kurzvideo auf TikTok hochladen. Hierbei ist zu beachten: Werke (Musik, Videos, Bilder, Romane, Computerprogramme, usw.) sind urheberrechtlich geschützt. Das heißt, man darf ein Werk nur werwenden, wenn man die Erlaubnis des Urhebers/der Urheberin eingeholt hat (Lizenz). Eine Ausnahme stellen Werke mit einer Create Commons-Lizenz da (siehe z.B. createcommons.org oder pixabay.com).
Das bedeutet auch, das auf Youtube, Insta und Co. nicht einfach Werke von anderen Künstler*innen verwendet werden dürfen.
Eine Ausnahme stellt TikTok dar. Tiktok hat Lizenzverträge mit den großen Musiklabels geschlossen (Universal Music, Sony-Entertainment, Merlin Entertainments und Warner Music Group). Damit hat die Videoplattform einen Großteil der heute populären Musik abgedeckt.
Das Anbieten, Vorführen, Weitergeben und Zugänglichmachen von Medien, Datenträgern, Gegenständen und Dienstleistungen an Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist verboten.
Dies betrifft vor allem
Fördern Sie kritischen und selbstbewussten Umgang mit problematischen Inhalten:
(siehe auch Saferinternet.at)